Hier die Umzugsbedingungen für den Schützenfestumzug am 03. August 2014

 

Hallo liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

das Schützenfest Bröckel und Wiedenrode rückt mit großen Schritten näher. Noch gut vier  Monate bis wieder der Startschuss zu vier wahnsinnigen Tagen voller Spaß, Feierei, Party, und Freude fällt.

Das Komitee der Schützengesellschaft Bröckel/Wiedenrode ist bereits seit Monaten am Planen, um gemeinsam ein tolles Schützenfest 2014 zu erleben.

Wie man hört, sind auch bereits viele Gruppen mit dem Wagenbau beschäftigt oder bereits kräftig am Planen. Daher zur Information die Umzugsbedingungen des Landkreises Celle für den Bunten Festumzug am 03.08.2014.

 

Umzugsbedingungen für den  Schützenfestumzug am 03.08.2014

 

  1. Es darf jeweils nur ein Anhänger mitgeführt werden.
  2. Die Aufbauten müssen sich in einem Statisch festen Zustand befinden, der auch während der Fahrt – insbesondere Kurvenlage- garantiert ist!
  3. Die Breite des Aufbaus sollte nicht wesentlich die Breite des Wagens überschreiten, gleiches gilt für die Länge. Die Höhe sollte 4 m nicht überschreiten, höhere Aufbauten sind klappbar zubauen.
  4. Für jede befördernde Person muss eine Sitzgelegenheit ( Strohballen reicht ) vorhanden sein. Werden Bänke und Stühle verwendet, so müssen diese ausreichend befestigt sein. Die Seitenwände müssen die Sitzfläche um mindestens 50 cm in der Höhe überragen. Falls erforderlich sind Aufsatzbretter anzubringen!
  5. Vorraussetzung für die Teilnahme am Festumzug ist der Besitz einer Festschleife.
  6. Der Führer der Zugmaschine muss mindestens die Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. BE besitzen.
  7. Bei der Beförderung von Personen darf nur im  Schritttempo gefahren werden.
  8. Während der Fahrt darf keine Person stehen.
  9. Personen, die wegen Alkoholgenuss möglicherweise während der Fahrt auf dem Anhänger zu Schaden kommen können, dürfen nicht befördert werden.
  10. Das Hinauswerfen von Gegenständen  aller Art vom Anhänger ist Verboten.
  11. Alkoholhaltige Getränke dürfen nicht mitgeführt werden.
  12. Beim Anhalten auf öffentlichen Straßen darf nur an der Stirnseite und der dem Verkehr abgewandten Seite ausgestiegen werden.
  13. Die Auflagen und Bedingungen sind allen Mitfahrern und insbesondere dem Fahrer vor Antritt der Fahrt bekannt zugeben.

 

Des Weiteren muss natürlich jeder Umzugsteilnehmer in Besitz einer Festschleife sein.

 

Zwingend erforderlich ist eine Genehmigung der Versicherung für den Einsatz der Zugmaschine zur Personenbeförderung im Festumzug am 03.08.2014

Diese ist im Original bis zum 13.07.2014 bei Major Mario Schmidt abzugeben.

Für telefonische Rückfragen bitte 05144-8953 oder mario.schmidt@vgh.de