Das Kriegsgericht tagt am Samstag ab 14.00 Uhr
und darf nur von Angeklagten und Zeugen betreten werden. Das Kriegsgericht ist befugt, Strafen festzusetzen. Der Angeklagte kann zur Zahlung einer Geldbuße, die in die Kasse fließt, oder zu Handlungen, die auf Anordnung des Gerichts vorzunehmen sind, verurteilt werden. Außerdem kann er zur Zahlung von Getränken für die Stärkung und Erquickung des hohen Gerichts und der Beteiligten – Angeklagten – Zeugen – Zuhörer – herangezogen werden. Das Gericht kann bei Bedarf Zeugen vorladen. Im Einvernehmen mit dem Britzmeister kann sich das Gericht zum Vorführen der Angeklagten und Zeugen der Mitglieder der Schützengesellschaft bedienen. Kinder haben keinen Zutritt zu den Gerichtsverhandlungen.
Bei Bedarf tagt das Kriegsgericht auch am Sonntag nach dem großen Festumzug